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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 48/06 |
§§: | EStG § 15 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Veräußerungsabsicht, Drei-Objekt-Grenze, Werbungskosten, Schuldzinsen |
Rechtsfrage: | 1. Erfolgte die Errichtung und kurz nach Baubeginn vollzogene Veräußerung von zwei Eigentumswohnungen mangels Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung oder liegt gewerblicher Grundstückshandel vor, weil die Tätigkeit durch den Verkauf vor Fertigstellung dem Bild eines Bauträgers entsprach? - 2. Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks angefallene Schuldzinsen als vorweggenommene Werbungskosten (beabsichtigte Bebauung mit einem Mietshaus)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 10556/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 13 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.03.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 48/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 69 |