Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 12/09 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Italien, Sozialversicherungspflicht, Sozialversicherung, Beschäftigungsort
Rechtsfrage: Kindergeld für Beschäftigte des italienischen Konsulats: Sind auf eine italienische Staatsangehörige, die in Italien einer Sozialversicherungspflicht unterliegt und deshalb als in Italien beschäftigt gilt, die italienischen Rechtsvorschriften anzuwenden, auch wenn sie tatsächlich als Botschaftsangehörige einer nichtselbständigen Beschäftigung in Deutschland nachgeht? Hat das Versicherungsland auch als Beschäftigungsland i.S. der Art. 13 ff VO(EWG) Nr. 1408/71 zu gelten, so dass italienische Rechtsvorschriften unabhängig vom Wohnort der Klägerin anzuwenden sind, mit der Folge, dass der Kindergeldanspruch in Deutschland (auch nach dem Bosmann-Urteil des EuGH vom 20.5.2008 Rs. C-352/06) ausgeschlossen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.01.2009
Vorinstanz/AZ: 14 K 176/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 17 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.2012
Erledigungs-Az: III R 12/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 24 48