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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II B 103/98
§§: GrEStG § 16 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Aufhebung, Rückgängigmachung, Kaufvertrag
Rechtsfrage: Muß für die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG der Grundstückskaufvertrag nicht nur rechtlich aufgehoben sondern auch tatsächlich rückgängig gemacht worden sein?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 16.07.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 1554/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.1999
Erledigungs-Az: II B 103/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig