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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 33/05 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 a, EStG § 52 Abs. 11, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Überentnahme, Verfassung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Rechtmäßigkeit der Gewinnhinzurechnung von Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4 a EStG wegen getätigter Überentnahmen. Verfassungswidriger Ausschluss betrieblich veranlasster Finanzierungskosten vom Betriebsausgabenabzug; unzulässige Rückwirkung? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 575/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 28 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.03.2011 |
Erledigungs-Az: | X R 33/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 29 35 |