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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 8/15 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 2, EStG § 23 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Rückwirkendes Ereignis, Schadensersatz, Veräußerung, Wesentliche Beteiligung, Veräußerungsverlust, Änderung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Empfangene Schadensersatzzahlung als rückwirkendes Ereignis auf die Einkünfte nach § 17 und 23 EStG: Handelt es sich bei der empfangenen Schadensersatzzahlung im Rahmen eines Vergleichs mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Jahresabschlüsse der betreffenden AG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen hat, um ein rückwirkendes Ereignis, was sich auf die Einkünfte zu § 17 und 23 EStG auswirkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.12.2014
Vorinstanz/AZ: 8 K 2065/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.10.2016
Erledigungs-Az: IX R 8/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 27 95