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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 63/98
§§: KStG § 34, EStG § 58 Abs. 3, DBStÄndG § 9 Abs. 1
Schlagwörter Deutsche Demokratische Republik, Steuerabzug, Verwendbares Eigenkapital, Eigenkapitalgliederung
Rechtsfrage: Ist bei der Eigenkapitalgliederung einer GmbH der Steuerabzugsbetrag nach § 9 Abs. 1 DBStÄndG beim EK 50 abzusetzen und das EK 02 zu erhöhen? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.04.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 431/95 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.01.1999
Erledigungs-Az: I R 63/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 59 40