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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 35/08 (BFH)
§§: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Verwertungsbefugnis, Insolvenz
Rechtsfrage: Führt die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages auch dann zur Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung, wenn der ursprüngliche Veräußerer die Gewalt über das Grundstück nicht zurückerlangt hat, sondern dieses direkt vom Ersterwerber auf den Zweiterwerber übergegangen ist weil der Ersterwerber niemals Verwertungsbefugnis erlangt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 21.05.2008
Vorinstanz/AZ: 11 K 1382/04 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 34 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.2010
Erledigungs-Az: II R 35/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 36 01