Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 104/03
§§: AStG § 8, AStG § 18
Schlagwörter Außensteuerrecht, Schweiz, Zwischengesellschaft, Kapitaleinkünfte, passive Einkünfte, Bagatellgrenze, Funktionale Betrachtungsweise
Rechtsfrage: Gesonderte Feststellung von passiven Einkünften nach § 18 AStG: Gehören Einkünfte eines inländischen Stpfl. und einer inländischen GmbH aus der Schweiz mit Kapitalanlagencharakter als Nebeneinkünfte oder Folgeeinkünfte noch zu den aktiven Einkünften aus produzierender Tätigkeit (funktionale Betrachtungsweise)? Überschreiten sie zudem eine auch hier möglicherweise zu beachtenden Bagatellgrenze von 10 v.H. der gesamten Bruttoerträge ("fast ausschließlich") nicht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.10.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 1744/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 09 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2004
Erledigungs-Az: I R 102-104/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 12 84