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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 23/02
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2, AO 1977 § 42
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Erwerb, Gesellschaftsanteil, Grundbesitz, Gesamthandsgemeinschaft, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Kein der Grunderwerbsteuer zu unterwerfender Gestaltungsmissbrauch beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Teileigentumseinheit verbunden ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.04.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 2388/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1104
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2004
Erledigungs-Az: II R 23/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 54