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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 31/04 |
§§: | AO 1977 § 163, EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, AO 1977 § 5 |
Schlagwörter | Erlass, Sachliche Unbilligkeit, Ermessen, Vorwegabzug, Kürzung |
Rechtsfrage: | Ist die Steuer aus sachlichen Billigkeitsgründen (§ 163 AO 1977) zu erlassen, soweit in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs auch der Arbeitslohn aus dem einzigen Beschäftigungsverhältnis einbezogen wird, für den der Arbeitgeber keine Zukunftssicherungsleistungen mehr zu erbringen hat (hier: Sozialversicherungspflicht im Januar aber Einkünfte gemäß § 19 EStG als Gesellschafter-Geschäftsführer von Januar bis Dezember)? Liegt insbesondere eine Reduzierung des Ermessens auf Null vor, so dass die Besonderheiten des Einzelfalles zwingend berücksichtigt werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 290/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 24 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.01.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 31/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 17 40 |