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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 73/13 (BFH) |
§§: | EStG § 19, GG Art. 20 Abs. 3, DBA-Jugoslawien Art. 16 Abs. 2 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Steht Deutschland das Besteuerungsrecht für Arbeitslohn zu, den die im Inland ansässige Klägerin von einer internationalen Organisation (hier der OSZE) für eine Tätigkeit im Kosovo bezogen hat, wenn die Klägerin sich im betreffenden Kalenderjahr nicht an mehr als 183 Tagen in dem anderen Staat aufgehalten hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4438/12 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 31 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 73/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 25 99 |