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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 52/00
§§: GrEStG § 1 Abs 3, GrEStG § 16 Abs 2
Schlagwörter Anteilsvereinigung, Übertragung, Geschäftsanteil, Grundbesitz, Rückabwicklung, Grunderwerbsteuer,
Rechtsfrage: Kann bei einer Anteilsvereinigung im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG die Grunderwerbsteuer dadurch in vollem Umfang vermieden werden, wenn nur einer von mehreren der zur Anteilsvereinigung führenden Übertragungsakte im Sinne des § 16 Abs. 2 GrEStG rückgängig gemacht wird. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 20.07.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 1378/97 GE
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 285
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 74 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2002
Erledigungs-Az: II R 52/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 13 35