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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 85/03
§§: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 62 Abs. 2
Schlagwörter Pflegekind, Ausländer, Kindergeld
Rechtsfrage: Lebt der Kläger zusammen mit der Lebensgefährtin und deren Tochter in einem Haushalt und besteht somit ein Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes mit einem leiblichen Elternteil, kann dann die Tochter entgegen dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG kindergeldrechtlich als Pflegekind des Klägers zu berücksichtigten sein, wenn der Lebensgefährtin, einer Ausländerin ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis, selbst kein Kindergeld zusteht? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.06.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 382/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1629
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 48 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2007
Erledigungs-Az: III R 85/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 32 15