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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 42/14 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Erstattung, Umsatzsteuer, Rechnungsaussteller |
Rechtsfrage: | Hat der Leistungsempfänger, der einen überhöhten Umsatzsteuerbetrag an einen Rechnungsaussteller geleistet, die insoweit zu viel erstattete Vorsteuer an das Finanzamt zurückgezahlt und der gegen den Rechnungsaussteller einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch hat, zugleich auch einen Direktanspruch gegen den Fiskus auf Erstattung des überhöhten Umsatzsteuerbetrags, wenn der Rechnungsaussteller inzwischen insolvent ist und es dem Leistungsempfänger daher unmöglich ist, die zu viel gezahlte Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller zurückzuerhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 03.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 939/11 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1934 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.2015 |
Erledigungs-Az: | VII R 42/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 30 59 |