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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 26/08 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 15 Abs. 1 b, UStG 1999 § 27 Abs. 5 Satz 1 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, PKW, Anwendungsvorschrift |
Rechtsfrage: | Sind nach dem Wortlaut des § 27 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 Vorsteuerbeträge abweichend von § 15 Abs. 1 b UStG 1999 zu 100 % abziehbar, wenn der Unternehmer von vornherein den Vorsteuerabzug zu 100 % vorgenommen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 372/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 29 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.04.2009 |
Erledigungs-Az: | XI R 26/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 19 35 |