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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 17/95 |
| §§: | BewG § 76 Abs. 3 Nr. 1, BewG § 75 Abs. 5 |
| Schlagwörter | Wohnung, Zweifamilienhaus, Sachwertverfahren, Wertfortschreibung, Einfamilienhaus |
| Rechtsfrage: | Ist das Wohngrundstück deswegen als Einfamilienhaus (EFH) zu bewerten, weil die zweite Wohnung nicht den Anforderungen des sog. neuen Wohnbegriffs erfüllt. Weil das Wohngrundstück nur "e i n e "Wohnung enthält, mit einer Wohnfläche von mehr als 220 m, ist das "Einfamilienhaus" im Sachwertverfahren zu bewerten. - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 24.01.1995 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 536/90 BG |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.06.1998 |
| Erledigungs-Az: | II R 17/95 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 50 15 |