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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 19/02 | 
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Pensionszusage, Altersversorgung, Überversorgung, Finanzierbarkeit, Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionsverpflichtung, Gesellschaftergeschäftsführer, Pensionsrückstellung | 
| Rechtsfrage: | Zuführung zur Pensionsrückstellung aufgrund einer Pensionszusage an den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer, der allerdings 82 v.H. der Anteile an der GmbH treuhänderisch für seine Mutter hält, insoweit als verdeckte Gewinnausschüttung, als sie zu einer Überversorgung führt? | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.12.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 4318/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 56 04 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 01.08.2002 | 
| Erledigungs-Az: | I B 19, S 2/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
