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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 69/11 (BFH)
§§: EGBeitrG § 4
Schlagwörter Vollstreckung, Haftung, Spanien
Rechtsfrage: Vollstreckung einer spanischen Steuerhaftungsschuld aufgrund eines spanischen Beitreibungsersuchens. Feststellung der Rechtswidrigkeit weiterer, noch nicht durchgeführter Vollstreckungsmaßnahmen. Können ggf. vorliegende Formfehler (nur elektronisch übersandter Titel) im Beitreibungsersuchen (durch Nachreichung einer beglaubigten Abschrift in Papierform) während des durch das Finanzamt eingeleiteten Vollstreckungsverfahrens geheilt werden? Steht dem Finanzamt bei vor Erlass des Beitreibungsersuchens angefochtenen Forderungen ein Ermessen zu, ob aufgrund des Beitreibungsersuchens die Vollstreckung einzuleiten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 26.10.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 205/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2012
Erledigungs-Az: VII R 69/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 10 76