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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 18/15 (BFH)
§§: EStG § 40 b
Schlagwörter Widerruf, Direktversicherung, Pauschalierung, Lohnsteuer, Rückzahlung, Arbeitslohn, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Sind für den Monat, in dem die Gruppenversicherung gekündigt wurde, deren Beitragszahlungen in der Vergangenheit als Arbeitslohn nach § 40 b EStG pauschal versteuert worden sind, negative pauschale Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge nach § 40 b EStG festzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.01.2015
Vorinstanz/AZ: 14 K 91/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 30 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2016
Erledigungs-Az: VI R 18/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 18 62