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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 72/04 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 1, EStG § 52 Abs. 1 Satz 1, EStG § 2 Abs. 3, StEntlG 1999/2000/2002, EStR 1999 R 115 Abs. 6, FGO § 120 Abs. 1 Satz 1, FGO § 56
Schlagwörter Verlustrücktrag, Verlustabzug, Mindestbesteuerung, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: 1. Fristgerechte Revisionseinlegung? Ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Revision 14 Tage vor Fristablauf beim FG eingereicht wird und das FG die Rechtsmittelschrift nach Ablauf der Frist an den BFH weiterleitet? - 2. Ist beim Verlustrücktrag eines im Veranlagungszeitraum 1999 entstandenen Verlustes auf den Veranlagungszeitraum 1998 die Verrechnungsbeschränkung des § 2 Abs. 3 EStG zu beachten oder schließt § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG dies aus? - Das Verfahren ist bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 19.2.2007). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.09.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 1686/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 27 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.03.2011
Erledigungs-Az: IX R 72/04
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren st bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt - Verfahren wieder aufgenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 16 54