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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 15/13 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 3 Satz 1, EStG § 5 a Abs. 2 Satz 2, GewStG § 7 Satz 3
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Erstjahr, Hilfsgeschäft, Antragsfrist
Rechtsfrage: Ist das für die Antragsfrist auf Anwendung der Tonnagesteuer maßgebliche "Erstjahr" das Jahr der Indienststellung des Schiffes oder bereits das Wirtschaftsjahr, in dem mit der auf die Erzielung gewerblicher Einkünfte aus den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr gerichteten Tätigkeit begonnen wurde? Handelt es sich bei der fremdfinanzierten Übernahme eines Schiffsbauvertrags um ein Hilfsgeschäft i.S. des § 5 a Abs. 2 Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 18.02.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 8/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 15 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2014
Erledigungs-Az: IV R 15/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 11 44