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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 52/00
§§: KStG § 8 Abs 3 S 2
Schlagwörter Angemessenheit, Betriebsausgaben, Partiarisches Darlehen, Stille Gesellschaft, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Stellen die von einer GmbH an ihre alleinige Gesellschafterin gezahlten "partiarischen Darlehenszinsen", Betriebsausgaben oder verdeckte Gewinnausschüttungen dar? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.02.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 204/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.03.2001
Erledigungs-Az: I R 52/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 58 85