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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 19/16 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, BGB § 387
Schlagwörter Forderung, Uneinbringlichkeit, Aufrechnungslage, Berichtigung
Rechtsfrage: Uneinbringlichkeit von Forderungen bei bestehender Aufrechnungslage: Ist das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung auch dann uneinbringlich i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, wenn die Aufrechnung trotz bestehender Aufrechnungslage i.S. des § 387 BGB aus außersteuerlichen unternehmerischen Gründen nicht erklärt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 13.07.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 1132/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1744
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.02.2019
Erledigungs-Az: XI R 19/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 10 16