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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 33/08 (BFH) |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 5 Abs. 2, AO § 171 Abs. 3 a, AO § 367 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitliches Vertragswerk |
Rechtsfrage: | Ist Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück oder sind die Kosten für den Generalunternehmervertrag zur künftigen Bebauung mit einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1182/04 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 34 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 33/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 11 73 |