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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 28/13 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 34, SGB V § 20, EStG § 42 e
Schlagwörter Arbeitslohn, Seminar, Gesundheitskontrolle, Leistungsfähigkeit, Eigenbetriebliches Interesse, Steuerfreiheit, Anrufungsauskunft
Rechtsfrage: Stellt die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber für die (freiwillige) Teilnahme der Arbeitnehmer an einer sog. Sensibilisierungswoche mit Unterbringung in einem Hotel, in der den Arbeitnehmern im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms zur Sicherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers grundlegende Erkenntnisse für einen gesunden Lebensstil vermittelt werden sollen, Arbeitslohn dar, der i.H.v. 500 EUR gemäß § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.04.2013
Vorinstanz/AZ: 16 K 922/12 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 28 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2014
Erledigungs-Az: VI R 28/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 27 11