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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 115/00 |
§§: | EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2, VO (EWG) 574/72 Art. 10 Abs. 1 a, VO (EWG) 574/72 Art. 107 Abs. 6 |
Schlagwörter | Kindergeld, Anrechnung, Ausland, Wechselkurs |
Rechtsfrage: | Ist bei der endgültigen Entscheidung über die Höhe der Anrechnung ausländischer Kindergeldleistungen auf das unter Vorbehalt gezahlte Differenzkindergeld der zu diesem Zeitpunkt amtlich festgestellte Wechselkurs oder der Wechselkurs am Tag der Zahlung des Kindergeldes anzusetzen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.04.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5787/98 Kg |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 878 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 59 58 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 87/00 - Revision zurückgenommen |