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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 11/98
§§: EStG § 3 Nr. 11, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Erziehungsbeihilfe, Freiberufliche Tätigkeit, Kinderhaus, Pflegekind
Rechtsfrage: 1. Sind Pflegesatzzahlungen des Jugendamtes für Kinder, die in einem Kinderhaus untergebracht sind, als steuerfreie Erziehungsbeihilfen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG oder als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit zu qualifizieren ? - 2. Berücksichtigung der im Kinderhaus aufgenommenen Kinder als Pflegekinder des Kinderhausbetreibers. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.10.1997
Vorinstanz/AZ: 7 K 868/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.1998
Erledigungs-Az: XI R 11/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 04 11