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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 6/97
§§: FGO § 120 Abs. 1, FGO § 73 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Mietverhältnis, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Fremdvergleich, Ortsübliche Marktmiete
Rechtsfrage: Grundsätze zur Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen auf Mietvertrag zwischen Eltern und ihrer Tochter und deren Lebensgefährten (fremder Dritter) anwendbar (hier: Unklare Nebenkostenvereinbarung/ Kostentragungspflicht für Schönheitsreparaturen, Üblichkeit eines bei Mietvertragsabschluß trotz verbilligter Wohnungsüberlassung vereinbarten zinslosen Mieterdarlehens) - "Ortsübliche Marktmiete" i.S. von § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG die "Nettomiete" oder "Nettomiete + übliche Umlagen"? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.06.1996
Vorinstanz/AZ: IV 483/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.07.2000
Erledigungs-Az: IX R 6/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 54 12