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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 182/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Fortbildung, Erststudium, Ausbildung, Bürokaufmann |
Rechtsfrage: | Aufwendungen eines Bürokaufmanns für ein - nach dem Besuch von Volkshochschulkursen für die Erlangung des Fachabiturs - während der Berufstätigkeit betriebenes erstmaliges Studium an einer Fachhochschule mit dem Abschluß als Betriebswirt (FH) als Fortbildungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3328/97 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 182/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 04 |