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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 30/05 |
§§: | UStG 1993 § 4 Nr. 27 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. k |
Schlagwörter | Steuerbarkeit, Steuerfreiheit, Personalgestellung, Stiftung, Leistungsaustausch, Entgelt |
Rechtsfrage: | 1. Liegt zwischen einer Stiftung und dem Kirchenkreis/der Kirchengemeinde ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor, wenn die Stiftung den Pastor sowie den Kantor und die Küsterin -in Erwartung einer vom Umfang der Personalgestellung abhängigen Zahlung- stellt, damit in der Kirchengemeinde Gottesdienste abgehalten werden können? - 2. Scheidet eine Steuerbefreiung der Leistung nach § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG aus, wenn die gestellten Personen in einem Arbeitsverhältnis zu der gestellenden Einrichtung stehen? - 3. Ist eine als steuerbegünstigt anerkannte milde Stiftung bürgerlichen Rechts, die Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenpflege sowie ein Krankenhaus betreibt, als religiöse Einrichtung i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. k der Richtlinie 77/388/EWG anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 507/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 30/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |