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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 50/17 (BFH)
§§: KStG § 5 Nr. 9
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Todesfall, Stiftung, Satzung, Gemeinnützigkeit
Rechtsfrage: 1. Beginnt die Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung von Todes wegen bereits mit dem Tod des Stifters? - 2. Ist eine Stiftung von Todes wegen bereits ab dem Todeszeitpunkt des Stifters, als gemeinnützig anzuerkennen oder erst ab der Erstellung der Satzung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.10.2017
Vorinstanz/AZ: 13 K 641/14 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 25 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.06.2019
Erledigungs-Az: V R 50/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 07