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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 10/11 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Zukunftssicherung, Versicherungsbeitrag, Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Veranlassungszusammenhang, Zufluss
Rechtsfrage: Wie sind nach Eintritt des Versicherungsfalles weitergezahlte Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers zur Lebens- und Invaliditätsversicherung des (ehemaligen) Arbeitnehmers lohnsteuerrechtlich zu behandeln (kein geldwerter Vorteil, da die weitere Zahlung die rechtliche bzw. wirtschaftliche Position gegenüber dem Versicherer objektiv nicht verbessert)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 26.01.2011
Vorinstanz/AZ: 1 K 1160/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 28 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.07.2012
Erledigungs-Az: VI R 10/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 04 07