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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 7/06 |
§§: | EStG § 32 c, EStG § 2 Abs. 3 |
Schlagwörter | Tarifbegrenzung, Gewerbliche Einkünfte, Verlustausgleich, Mindestbesteuerung |
Rechtsfrage: | Höhe des Entlastungsbetrags nach § 32 c EStG im Streitjahr 1999: Sind bei der Ermittlung des Entlastungsbetrags nur die nach Anwendung des Verlustausgleichs gemäß § 2 Abs. 3 EStG anteilig geminderten Einkünfte oder die ungekürzten gewerblichen Einkünfte zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 383/02 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2006 |
Erledigungs-Az: | X R 7/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 61 51 |