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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 50/09 (BFH)
§§: GG Art. 100 Abs. 1
Schlagwörter Solidaritätszuschlag, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Solidaritätszuschlag 2005: Ist die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2005 mangels zeitlicher Befristung des Solidaritätszuschlaggesetzes verfassungswidrig? Ist die Rechtsfrage gegebenenfalls an das Bundesverfassungsgericht vorzulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.08.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 108/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 35 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.07.2011
Erledigungs-Az: II R 50/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren II R 50/09 ruht bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 3/10. - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 29 45