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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 80/97 |
| §§: | EStG § 31, EStG § 66 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Familienleistungsausgleich, Verfassungsmäßigkeit |
| Rechtsfrage: | Ist die durch den Kinderfreibetrag oder durch das Kindergeld bewirkte steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes im Jahre 1996 mit dem GG vereinbar? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 18.04.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 1539/96 Kg |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 820 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.08.2002 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 80/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 98 02 |