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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 79/09 (BFH)
§§: EStG § 4 f, EStG § 9, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Kinderbetreuungskosten, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Drittaufwand
Rechtsfrage: Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung und Topfwirtschaft: Sind die Aufwendungen beim Kläger abzugsfähig, wenn die Mutter den Betreuungsvertrag im eigenen Namen abgeschlossen hat und die Aufwendungen von ihrem Konto abgeflossen sind? Abziehbarkeit von (unechtem Dritt-)Aufwand bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 27.05.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 211/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1376
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2010
Erledigungs-Az: III R 79/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 08 84