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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 48/10 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b, SGB III § 144, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Aufenthaltstitel, Frist, Kündigung |
Rechtsfrage: | Ist der Tatbestand des § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG "laufende Geldleistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht" entgegen der wörtlichen Auslegung auch während des Laufs einer Sperrfrist nach § 144 SGB III erfüllt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 274/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 48/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 01 32 |