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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 60/98 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Ausland |
Rechtsfrage: | Sind häufige Heimfahrten (mindestens zweimal im Monat) unerläßlich für die Annahme eines eigenen Hausstandes eines Alleinstehenden? Gilt dies auch bei Arbeitnehmern aus sog. Billiglohnländern mit einer befristeten Arbeitserlaubnis?- Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1717/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1054 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.02.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 60/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 57 20 |