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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 6/08
§§: UStG 1999 § 15 a Abs. 1 Satz 1, UStG 1999 § 27 Abs. 8, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Vorsteuerberichtigung, Änderung der Rechtsprechung, Rückwirkende Änderung, Rückwirkende Anwendung, Rückwirkung, Umlaufvermögen, Anlagevermögen
Rechtsfrage: 1. Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber durch § 27 Abs. 8 UStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15.12.2003 rückwirkend die Anwendung von § 15 a Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. des StÄndG 2001 vom 20.12.2001 auch auf vor dem 1.1.2002 liegende Besteuerungszeiträume angeordnet hat? - 2. Erfasst die Korrekturvorschrift des § 15 a UStG nicht nur Wirtschaftsgüter des ertragsteuerlichen Anlagevermögens, sondern alle Wirtschaftsgüter, die nicht nur "einmalig", sondern "mehrfach" verwendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.11.2007
Vorinstanz/AZ: 16 K 550/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 812
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.09.2009
Erledigungs-Az: V R 6/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 28