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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-288/07 (EuG)
§§: EG Art. 87, EG Art. 88
Schlagwörter Subvention, EG, EU, Frankreich, Irland, Italien, Verbrauchsteuer, Mineralöl, Tonerdegewinnung, Brennstoff, Rückforderung, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung der Kommission vom 7.2.2007 über die Befreiung durch Frankreich, Irland und Italien von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon sowie auf Sardinien verwendet werden, für nichtig zu erklären? Ist die streitige Maßnahme keine staatliche Beihilfe? Stehen hilfsweise die Verletzung des Vertrauensschutzes und die Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer der Rückforderung der Beihilfe entgegenstehen? Ist Art. 1 der angefochtenen Entscheidung, mit dem die streitige Maßnahme als Beihilfe eingestuft wird, für nichtig zu erklären? Ist Art. 2 und 3 der angefochtenen Entscheidung, mit denen die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird, für nichtig zu erklären? Ist Art. 4 bis 6 der angefochtenen Entscheidung, mit denen die Rückforderung der Beihilfe angeordnet wird, für nichtig zu erklären?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 235 S. 17
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache