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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-778/16 (EuG)
§§: EUV Art. 4, EUV Art. 5
Schlagwörter EG, EU, Irland, Nichtigkeit, Apple, Zweigniederlassung, Beihilfe, Fremdvergleich, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Klage Irland/Kommission: Der Kläger beantragt, - den Beschluss K(2016) 5605 endg. vom 30.8.2016 über die Beihilferegelung SA.38373 (2014/C) Irlands zugunsten von Apple, den die Kommission an Irland gerichtet hat, für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten Irlands aufzuerlegen.
Vorinstanz: Irland ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 38 S. 35
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 15.07.2020
Erledigungs-Az: Rs T-778/16 und T-892/16