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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-778/16 (EuG) |
§§: | EUV Art. 4, EUV Art. 5 |
Schlagwörter | EG, EU, Irland, Nichtigkeit, Apple, Zweigniederlassung, Beihilfe, Fremdvergleich, Körperschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Klage Irland/Kommission: Der Kläger beantragt, - den Beschluss K(2016) 5605 endg. vom 30.8.2016 über die Beihilferegelung SA.38373 (2014/C) Irlands zugunsten von Apple, den die Kommission an Irland gerichtet hat, für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten Irlands aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Irland ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 38 S. 35 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2020 |
Erledigungs-Az: | Rs T-778/16 und T-892/16 |