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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 35/05 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Fortbildung, Kommunikation, Kosten der Lebensführung, Persönlichkeitsentwicklung |
Rechtsfrage: | Aufwendungen der als Innenrevisor bzw. Apothekerin tätigen Kläger für den Besuch einer im Wesentlichen der Verbesserung der Persönlichkeitsentwicklung und der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben dienenden, über mehrere Jahre gehenden psychologischen Kursreihe ausschließlich beruflich veranlasst, wenn die in den Programmen genannten Lernziele (Aneignung sog. "soft skills" wie Kommunikation, Rhetorik, Moderation, Teambildung, Menschenführung, Selbst- und Fremdmotivation u.a.) auch das Alltagsleben umfassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 5400/01 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1186 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.08.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 35/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 39 13 |