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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 52/07
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 76, FGO § 96
Schlagwörter Geldwerter Vorteil, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Anscheinsbeweis, Tatsächliche Verhältnisse
Rechtsfrage: Hat eine Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG schon dann zu erfolgen, wenn der Steuerpflichtige den Dienstwagen hierfür nutzen kann, ohne dass es auf die tatsächliche Nutzung ankommt? Liegen die Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.03.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 1844/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1327
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2008
Erledigungs-Az: VI R 52/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 36