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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 21/12 (BFH) |
§§: | EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 90 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Polen, Mitwirkungspflicht |
Rechtsfrage: | Ist die Familienkasse verpflichtet, gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG eigenständig zu überprüfen bzw. zu berechnen, ob bei entsprechender Antragstellung Anspruch auf Familienleistungen nach polnischem Recht bestand? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1369/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.05.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 21/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 28 13 |