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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 86/13 (BFH) |
§§: | EStG § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2, DBA-Irland |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Pilot, Progressionsvorbehalt |
Rechtsfrage: | 1. Ist der Arbeitslohn, den der im Inland ansässige Kläger, der als Pilot im internationalen Luftverkehr für eine in Irland ansässige Fluggesellschaft tätig ist, bezogen hat, in Deutschland zu besteuern? Anwendung der Rückfallklausel des § 50 d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG? - 2. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 20.8.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 21/14) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.07.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 18/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 86/13 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 20.8.2014) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 27 67 |