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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 5/06 | 
| §§: | GrEStG § 7 Abs. 1, GrEStG § 2 Abs. 3 Satz 1 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Grundstück, Wirtschaftliche Einheit, Gemeinschaftseigentum, Flächeneigentum | 
| Rechtsfrage: | Wohnanlage als wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG: Sind zwei auf mehreren Grundstücken errichtete und aneinandergrenzende Mietwohnblöcke als wirtschaftliche Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG und damit als ein Grundstück anzusehen, so dass für die unter den Miteigentümern dieses Grundstücks vorgenommene flächenmäßige Teilung nach § 7 Abs. 1 GrEStG keine Grunderwerbsteuer zu erheben ist oder handelt es sich vielmehr um einen Tausch von Miteigentumsanteilen an mehreren Grundstücken zwischen den Miteigentümern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.10.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 2763/02 GrE | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 14 13 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
