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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 44/14 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1, HGB § 249 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Steuerberatung, Rückstellung, Aktivierung, Sonderbilanz |
Rechtsfrage: | Hat ein Steuerberater, der mit der Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH beauftragt ist, an der er sich mittelbar über eine GbR atypisch still beteiligt hat, korrespondierend zu der von der GmbH hinsichtlich der Jahresabschlusskosten gebildeten Rückstellung einen Anspruch in seiner Sonderbilanz zu aktivieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1685/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 44/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 25 84 |