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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 21/16 (BFH) |
§§: | EStG § 41 c Abs. 3, AO § 164, EStG § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b, DBA-Großbritannien Art. 29 |
Schlagwörter | Änderung, Lohnsteuer-Anmeldung, Vorbehalt der Nachprüfung, Lohnsteuerbescheinigung, Veranlagung, Beschränkte Steuerpflicht, Europäische Union, EG, EU |
Rechtsfrage: | Ist auf Antrag eines beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers eine Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41 c Abs. 3 EStG) und dessen bestandskräftig durchgeführter Veranlagung ohne Einbeziehung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 574/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1351 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 18 03 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |