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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 9/17 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, AO § 42 Abs. 1 |
Schlagwörter | Aktie, Veräußerung, Verlust, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Kann ein Verlust aus der Veräußerung wertloser Aktien nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden, wenn die Übertragung mit der Verpflichtung zum Erwerb wertloser Aktien der Käuferin verknüpft wird, oder steht dem § 42 AO entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1888/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 19 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.09.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 9/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 03 19 |