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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 59/96 |
§§: | ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 9, BewG § 11 Abs. 2, VStR Abschn. 76 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Bewertung, Anteilsbewertung, gemeiner Wert, Stuttgarter Verfahren, Vereinbarung, Verkaufspreis |
Rechtsfrage: | Bewertung der zum Nachlaß gehörenden nichtnotierten Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Ableitung des gemeinen Werts der Anteile aus Verkäufen kurz nach dem Erbfall (vereinbarter Verkaufspreis des Erblassers mit den Erwerbern) oder Ermittlung nach dem Stuttgarter Verfahren? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1486/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 59/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 58 33 |