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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 19/13 (BFH) |
§§: | DBA-Frankreich, DBA-Österreich, EStG § 39 d Abs. 3 Satz 4, EStG § 39 b Abs. 6, EStG § 19 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Grenzgänger, Drittstaat, Steuerabzug, Arbeitslohn |
Rechtsfrage: | Steht der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu, wenn sich der Familienwohnsitz des im Inland tätigen Arbeitnehmers, der arbeitstäglich zu seinem Zweitwohnsitz in Frankreich zurückkehrt, in Österreich befindet? Steht die doppelte Ansässigkeit in Österreich und Frankreich der Anwendung der Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 776/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 12 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.11.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 19/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 01 32 |