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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 47/08 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Nachweis, Lebensunterhalt
Rechtsfrage: Ist das über 27 Jahre alte studierende Kind wegen seelischer Behinderung außer Stande, sich selbst zu unterhalten, wenn ein Gutachten eine mindestens 15 stündige Beschäftigung für möglich hält? Wie ist die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nachzuweisen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 22.12.2006
Vorinstanz/AZ: VI 210/2006
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 00 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.2012
Erledigungs-Az: III R 47/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 13 06