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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 62/04
§§: AO 1977 § 258, AO 1977 § 5, FGO § 102
Schlagwörter Vollstreckungsaufschub, Ermessen
Rechtsfrage: Durfte die Finanzbehörde vor Entscheidung über den gestellten Antrag auf Vollstreckungsaufschub die Einleitung des Insolvenzverfahrens beantragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 21.09.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 7295/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 9
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 02 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2005
Erledigungs-Az: VII R 62/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 40 09