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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 8/08 (BFH) |
| §§: | AO § 129, EStG § 16 |
| Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Rechtsirrtum, Betriebsprüfung, Veräußerungsgewinn |
| Rechtsfrage: | Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid, in dem ein Veräußerungsgewinn auch nach Durchführung einer Betriebsprüfung nicht erfasst wurde, nach § 129 AO berichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 09.11.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 4388/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 26 48 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 03.03.2011 |
| Erledigungs-Az: | IV R 8/08 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 29 25 |