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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 51/04 |
§§: | AO 1977 § 351 Abs. 1, FGO § 42, AO 1977 § 177, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Feststellungsbescheid, Korrekturrahmen, Saldierung, Rechtsfehler, Grundlagenbescheid, Änderung |
Rechtsfrage: | 1. Bestimmung des Korrekturrahmens des § 351 AO 1977: Berücksichtigungsfähigkeit eines unzulässig ergangenen Änderungsbescheids, Rückgriff auf letzten inzwischen mehrfach geänderten, bestandskräftigen Feststellungsbescheid trotz sog. Suspendierung? - 2. Korrektur von Rechtsfehlern nach § 177 AO 1977: Stehen der Anwendung von § 177 AO 1977 der Eintritt der Festsetzungsverjährung oder der teilweise Eintritt der Bestandskraft entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 266/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1187 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 31 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.02.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 51/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |