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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 90/02
§§: UmwStG § 4 Abs. 5, UmwStG § 27 Abs. 3
Schlagwörter Umwandlung, Gesellschaft mbH, Einzelunternehmen, Übernahmeverlust, Eintragung, Handelsregister
Rechtsfrage: Kann das FA bereits die Vorschriften des § 4 Abs. 5 UmwStG 1997 anwenden (kein Ansatz eines Übernahmeverlustes), weil der Kläger zwar die Eintragung einer Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen beim Handelsregister bereits vor dem Stichtag 5.8.1997 beantragt hat, die Anmeldung des Einzelunternehmens beim Handelsregister jedoch erst nach dem Stichtag erfolgt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.04.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 8574/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1088
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 83 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2003
Erledigungs-Az: I R 90/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 32 76