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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 23/04 | 
| §§: | GrEStG § 23 Abs. 4, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, UmwG § 123, UmwG § 131 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Grundstücksübertragung, Übernahmevertrag, Ausgliederungsvertrag, Gebietskörperschaft, Entstehung, Steuersatz | 
| Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer bei Spaltung durch Ausgliederung und Übernahme: Wird der Erwerbsvorgang bei Grundstücksübergang im Wege der Spaltung durch Ausgliederung und Übernahme gemäß §§ 123 ff UmwG im Zeitpunkt der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister verwirklicht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.11.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 5100/99 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 877 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 26 25 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.09.2005 | 
| Erledigungs-Az: | II R 23/04 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 01 74 | 
